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Anmeldung

Die Anmeldung ist der erste Schritt zum Führerschein. Dieser sollte gut überlegt sein, denn bei der Vielzahl von Fahrschulen in und um Oldenburg fällt die Entscheidung für eine gute Fahrschule oftmals nicht leicht.

Rufen Sie einfach an
0151 / 17171700

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TÜV Nord
Bürozeiten: Di +  Do  19 h - 19:30 h   Theoretischer Unterricht : Di + Do 19.30 h - 21:00 h
Alte Dorfstraße 32 , 26160 Ofen
Außerhalb dieser Zeiten auch gerne unter 0151 / 17171700
                                         

Führerscheinklassen

PKW
Beinhaltet B,BE ab 17 Jahren

Man kann sich ab 16-einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden — und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte.